PANORAMAFREIHEIT (Quelle Wikipedia)

Werke wie etwa Bauwerke und Denkmäler, die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, dürfen nach § 59 UrhG unbedenklich fotografiert werden.

Für die Panoramafreiheit ist wesentlich, dass die Lichtbilder von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen wurden, so etwa 2003 in der Entscheidung Hundertwasser bekräftigt.

Bei der Auslegung der Formulierung „allgemein zugänglichen Ortes“ ist allerdings Vorsicht geboten: So versuchte etwa die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg seit 2008, Fotografen das Ablichten der in ihrem Besitz befindlichen Gebäude (also nahezu sämtlicher Schlösser in Berlin und Brandenburg) mittels einstweiliger Anordnungen zu verbieten, wobei man hier damit argumentierte, dass etwa Bilder vom Schloss Sanssouci nur dann verwertet werden dürften, wenn diese nicht aus dem Park selbst aufgenommen werden, da dieser Eigentum der Stiftung und damit nicht mehr „allgemein zugänglich“ sei (gleiches gilt für die Schlösser Charlottenburg, Rheinsberg etc.). Dem entgegen steht die unbestritten öffentliche Widmung der Schlösser und Parks, schließlich verwaltet die Stiftung kein Privateigentum im herkömmlichen Sinn. Gleichwohl hat sich der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2010 dafür entschieden, der Stiftung das Recht auf Erhebung eines Entgelts für gewerbliche Aufnahmen der von ihm verwalteten Objekte zuzuerkennen.

Nach Ansicht der Fachliteratur fallen auch bleibend angebrachte Karten oder Texttafeln im Straßenbild unter die Panorama- oder Straßenbildfreiheit.

Die Panoramafreiheit gilt auch für Schneemänner, weil sie von Natur aus vergänglich sind. Grenzfälle dagegen sind z. B. Sand- und Eisskulpturen. Der von Christo und Jeanne-Claude im Jahre 1995 verhüllte Reichstag schließlich ist, weil er weder von Dauer noch von Natur aus vergänglich war, urheberrechtlich geschützt. Ausnahmen sind Fotos für rein private Zwecke und für die Berichterstattung über Tagesereignisse.

In Frankreich und vielen anderen Staaten gibt es keine Panoramafreiheit.

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